08. März 2010
Das Schweizer Stimmvolk hat gestern die Vorlage zur Tierschutzanwalt Initiative mit einem deutlichen NEIN abgelehnt. Der Tierschutzbund ist über dieses Resultat sehr enttäuscht, denn die Einführung eines Tierschutzanwaltes in allen Kantonen hätte einen wichtigen Beitrag zu einem konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes geleistet, denn zuviele Kantone nehmen es mit dem Vollzug nicht besonders genau.
Offenbar haben die teilweise irreführenden Argumente der Gegner das Stimmvolk überzeugt. Auch diffuse Ängste, dass der Tierschutzanwalt Tierschutzfälle persönlich ahndet und vor Gericht bringt, wurden geschürt.
Den Schweizern liegt das Wohl der Tiere am Herzen. Dies haben sie mit der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes gezeigt. Leider nützt das beste Gesetz nichts, wenn Verstösse nicht konsequent verfolgt und bestraft werden. In der Kampagne zur Initiative wurde immer wieder aufgezeigt, dass Vollzugsmissstände stattfinden und weiterhin stattfinden werden. Mit der Ablehnung der Initiative wurde die Chance verpasst, den verschärften Vollzug in allen Kantonen durchzusetzen.
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