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Tierschutzanwalt JA Am 7. März 2010: JA zum Tierschutzanwalt!
Tiere brauchen unseren Schutz, denn ihre Stimme wird nicht gehört. Sie werden missbraucht und gequält. Am Leid der Tiere machen wir uns schuldig. Die Rechte der Tiere müssen zwingend vertreten und wahrgenommen werden. Dafür braucht es in jedem Kanton einen Tierschutzanwalt.
Er unterstützt Polizei und Behörden in Fällen von Tierquälerei und vertritt im Strafverfahren die Interessen der Tiere. Er hat die Möglichkeit zu milde Urteile oder Verfahrenseinstellungen anzufechten und gibt damit den gequälten Tieren ihre Rechte zurück. Tierquälerei ist niemals ein Kavaliersdelikt!

Das Schweizer Volk hat ein gutes Tierschutzgesetz verabschiedet und verlangt, dass dieses konsequent durchgesetzt wird. Aber welches Gesetz ist ohne Kontrolle wirksam? Gerade im Schutz der Tiere, wo viele Interessen aufeinander stossen, braucht es rigorose Kontrollen und eine konsequente Umsetzung. Wie ist es möglich, dass es z.B. im Kanton Nidwalden kaum Tierschutzfälle gibt, dafür umso mehr im Kanton Zürich? Antoine F. Götschel verfolgt als Tierschutzanwalt im Kanton Zürich beharrlich die Missstände und sorgt dafür, dass die Tiere zu ihrem Recht kommen. Warum sollten Tiere in anderen Kantonen diesen Fürsprecher nicht bekommen - gilt nicht gleiches Recht für alle?

Der Tierschutzbund unterstützt den Schweizer Tierschutz im Wahlkampf für die Abstimmung zur Tierschutzanwalt Initiative vom 7. März 2010. Geben Sie den gequälten Tieren eine Stimme: Ja zur Tierschutzanwalt - Initiative! Jede Stimme zählt!

www.tierschutzanwalt.ch oder treten Sie der Tierschutzanwalt Gruppe auf Facebook bei.